Hinweisgeberschutzgesetz
Seit Oktober 2019 gibt es die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
Die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie muss ins nationale Recht umgesetzt werden. Daher gab der Bundesrat am 12.05.2023 dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) seine Zustimmung. Seit dem 02.07.2023 ist das Gesetz in Kraft getreten.
Aus diesem Grund hat sich auch DURABLE mit dem Thema
intensiv auseinandergesetzt und eine Möglichkeit gesucht, die Vorschriften zu
erfüllen.
Wir sind dabei auf whistle.law gestoßen. Whistle.law ist eine Software in der
sowohl interne als auch externe Hinweisgeber anonym oder personalisiert Verstöße
melden können.
Was kann gemeldet werden?
Das Hinweisgeberschutzgesetz bezieht sich auf das Melden von Missständen.
Beispiele dafür sind:
• Steuerbetrug
• Geldwäsche
• Delikte im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen
• Produkt- und Verkehrssicherheit
• Umweltschutz
• Öffentliche Gesundheit
• Verbraucher- und Datenschutz
Über den Link werden Sie direkt zu der Software whistle.law weitergeleitet und können Ihren Hinweis eingeben.
Nachdem Sie das Dokument ausgefüllt haben, wird es zur
weiteren Bearbeitung verschickt.
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an Luise Schröder wenden
(Tel.: +49 (2371) 662-448).